Investitionszulagengesetz 2010

Unverändert werden durch das neue Gesetz Erstinvestitionen in den neuen Bundesländern gefördert. Hinsichtlich des Fördergebietes, der begünstigten Investitionen, des Bindungszeitraumes und der Wirtschaftszweigzugehörigkeit haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben. Auch die Bemessungsgrundlage ist unverändert. Aber die Höhe der Investitionszulage richtet sich nunmehr nach dem Zeitpunkt der getätigten Investition und es wird nach Betriebsgröße unterschieden. Je später investiert wird, desto geringer fällt die Zulage aus. Die normale Zusage sinkt von 12,5 Prozent bis zu nur noch 2,5 Prozent bei Investitionen in 2014. Bei kleinen und mittleren Betrieben sinkt sie von 25 Prozent auf 5 Prozent.

Dies bedeutet, wenn Investitionen geplant sind, sollte überlegt werden, ob, wegen der noch höheren Zulage, das Vorziehen in dieses Jahr noch sinnvoll ist. Entscheidend ist jeweils der Beginn der Investition, dieses ist die Bestellung oder bei Herstellung der Beginn der Herstellung.


Berlin, den 30. November 2009


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