Arbeitgeber bieten gelegentlich an, durch einen von Ihnen beauftragten Arzt Gesundheitsleistungen für die Arbeitnehmer, z. B. einen kostenlosen Gesundheitscheck, für Führungskräfte erbringen zu lassen. Fraglich ist in solchen Fällen, ob es sich um eine Lohnzahlung in der Form einer Sachleistung handelt.
In einem aktuellen Urteil kommt das Finanzgericht Düsseldorf zu dem Ergebnis, dass es sich hierbei um Kosten handelt, die der Arbeitgeber in seinem eigenen betrieblichen Interesse veranlasst. Der krankheitsbedingte Ausfall würde Betriebskosten verursachen. Der Inhalt und die Häufigkeit der Untersuchungen werden vom Arbeitgeber bestimmt, Dieser beantragt einen niedergelassenen Arzt, den er ausgewählt hat. Hinzu kommt noch, dass die Angestellten selbst krankenversichert sind, also eigene Gesundheitsinteressen über Ihre eigene Versicherung regeln könnten.
Wenn Sie Ihren Arbeitnehmern derartige Leistungen anbieten, sprechen vorab Ihren steuerlichen Berater an und im Falle der Lohnsteuerprüfung verweisen Sie auf das Finanzgericht Düsseldorf.
Berlin, den 07. Dezember 2009
© KWWM Kleppeck, Welbers, Winkel und Partner
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