Das Bundesministerium der Finanzen hat am 04. Januar 2010 durch Erlass die Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2009 veröffentlicht. Danach müssen die Steuererklärungen grundsätzlich bis zum 31. Mai 2010 abgegeben werden. Für Steuererklärungen, die durch Steuerberater angefertigt werden, verlängert sich diese Frist bis zum 31. Dezember 2010. Eine weitere Fristverlängerung ist nur in begründeten Einzelfällen, und dann auch nur bis zum 28. Februar 2011 möglich.
Unabhängig von diesen allgemein gültigen Fristen ist die Finanzverwaltung berechtigt, zu anderen früheren Terminen die Erklärungen bereits anzufordern.
Bitte beachten Sie diese Termine und setzen Sie sich rechtzeitig mit Ihrem Steuerberater wegen der anstehenden Arbeiten in Verbindung.
Berlin, den 08. Februar 2010
© KWWM Kleppeck, Welbers, Winkel und Partner
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