Künstlersozialabgabe

Abgabepflichtige Unternehmen und Verwerter im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes können Ihre Jahresmeldung für 2009, die bis zum 31. März 2010 der Künstlersozialkasse vorliegen muss, neuerdings elektronisch übermitteln. Das entsprechende Formular ist auf der Internetseite der Künstlersozialkasse im Formularcenter eingestellt www.kuenstlersozialkasse.de.


Datum: 22. Februar 2010


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