Abgabefristen Steuererklärungen 2009


Wer bei der Steuererklärung steuerlich vertreten ist, für den gilt die verlängerte Abgabefrist 31.12.2010. Über diesen Termin hinaus wird eine Fristverlängerung nur in begründeten Einzelfällen bis zum 28.02.2011 gewährt.

Das Finanzamt kann Steuererklärungen vorzeitig anfordern. In diesem Falle verkürzt sich die Frist auf den vom Finanzamt genannten Termin.

Sollte Ihnen eine besondere Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärungen 2009 zugehen, so wenden Sie sich bitte sofort an Ihren steuerlichen Berater, damit die Fristwahrung sichergestellt wird. In allen anderen Fällen sollten Sie baldmöglichst Kontakt aufnehmen, damit die Erklärungen bis zum Jahresende fertig gestellt werden.


Berlin, 21. Juni 2010


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