Umsatzsteuerformalien

Es ist ausnahmsweise einmal über eine Erleichterung bei den Formalien zu berichten. Unternehmer benötigen für die Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem anderen EU-Mitgliedsstaat keinen Nachweis des zuständigen Finanzamtes mehr, dass sie unter einer Steuernummer eingetragen sind. Ein solcher Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (es gibt hierzu ein besonderes Formblatt der Finanzverwaltung) ist nur noch für Drittstaaten erforderlich.


Berlin, 12.07.2010


Zurück    


© KWWM Kleppeck, Welbers, Winkel und Partner

Haftungsausschluss
Die Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden, können jedoch eine auf den Einzelfall bezogene Rechtsberatung in keinem Fall ersetzen. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an uns.

 

Anregungen und Fragen

Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, bitten wir nachfolgend um Mitteilung, wir werden uns gegebenenfalls mit Ihnen in Verbindung setzen.

Vorname
Name
Email
Telefon
Fax
Wie haben Sie von uns erfahren?
Titel und Datum des Artikels
Kommentar/Frage
 


Impressum © KWWM, Berlin 2010