Hilfe bei Straßenbauarbeiten


Gewerbetreibende, die durch Straßenbaumaßnahmen Umsatzeinbußen erleiden, sollen künftig einfacher Überbrückungshilfen erhalten. Es sind dazu neue Richtlinien erlassen worden. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die bereits vor Beginn der Bauarbeiten am Standort ihr Gewerbe ausgeübt haben und die beeinträchtigenden Baumaßnahmen müssen sich länger als drei Monate hinziehen.

Für das Antragsverfahren gibt es einen speziellen Vordruck, der bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft erhältlich ist.


Berlin, den 11. April 2011


    


© KWWM Kleppeck, Welbers, Winkel und Partner

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