Kilometerpauschale


Der Bund der Steuerzahler weist auf eine bestehende Ungleichbehandlung hin.

Wenn ein privater Pkw eines Mitarbeiters für Dienstreise oder Dienstfahrt verwandt wird, kann der Arbeitgeber pro gefahrenen Kilometer 30 Cent steuerfrei ersetzen. Beamte oder Angestellte einiger Bundesländer erhalten jedoch 35 Cent steuerfrei erstattet.

Der Bund der Steuerzahler sieht darin zu Recht eine Ungleichbehandlung und hat Beschwerde beim Bundesfinanzhof eingereicht.

Auch Selbständige, die ihren Pkw privat halten, aber beruflich einsetzen, können diese Kilometerpauschale geltend machen. Wenn Sie hier die höhere 35-Cent-Pauschale für sich in Anspruch nehmen wollen, so müssen Sie unter Hinweis auf das Beschwerdeverfahren Einspruch erheben.


Berlin, den 23. Mai 2011


    


© KWWM Kleppeck, Welbers, Winkel und Partner

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