Der steuerlich im Allgemeinen günstige Splittingtarif wird Eheleuten gewährt, vorausgesetzt, dass diese nicht getrennt lebend sind. Bei Ehepaaren, wo ein Partner in ein Pflegeheim umziehen muss, stellt sich die Frage, ob durch diese räumliche Trennung ein „dauernd getrennt sein“ entsteht. Dies ist aber nicht der Fall, denn die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft besteht fort. Diese persönliche Bindung der Ehepartner wird durch Besuche und Unterstützungsleistungen aufrecht erhalten. Dies gilt auch bei langfristigen Krankenhausaufenthalten.
Berlin, den 06. Juni 2011
© KWWM Kleppeck, Welbers, Winkel und Partner
Haftungsausschluss
Die Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden, können jedoch eine auf den Einzelfall bezogene Rechtsberatung in keinem Fall ersetzen. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, bitten wir nachfolgend um
Mitteilung, wir werden uns gegebenenfalls mit Ihnen in Verbindung setzen.