Zusammenveranlagung


Unsere älter werdende Gesellschaft bringt ganz eigene Fragestellungen mit sich.

Der steuerlich im Allgemeinen günstige Splittingtarif wird Eheleuten gewährt, vorausgesetzt, dass diese nicht getrennt lebend sind. Bei Ehepaaren, wo ein Partner in ein Pflegeheim umziehen muss, stellt sich die Frage, ob durch diese räumliche Trennung ein „dauernd getrennt sein“ entsteht. Dies ist aber nicht der Fall, denn die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft besteht fort. Diese persönliche Bindung der Ehepartner wird durch Besuche und Unterstützungsleistungen aufrecht erhalten. Dies gilt auch bei langfristigen Krankenhausaufenthalten.


Berlin, den 06. Juni 2011


    


© KWWM Kleppeck, Welbers, Winkel und Partner

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