In dem Schreiben wird detailliert dargestellt, wie nunmehr eine Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten mit 0,002 % des Listenpreises vorgenommen werden kann, welche Formalien dabei zu beachten sind und was Arbeitgeber und Arbeitnehmer dabei beachten müssen.
Sollte eine solche Einzelbewertung der Fahrten günstiger sein, so kann für das abgelaufene Jahr 2010 eine Korrektur nur durch Einkommensteuerveranlagung erfolgen. Im jetzt laufenden Jahre 2011 kann man von der bisherigen Regelung auf die Einzelbewertung übergehen, ein weiterer Wechsel ist dann ausgeschlossen und für die Zukunft muss pro Jahr entschieden werden, wie abgerechnet werden soll, denn die Entscheidung der Abrechnungsmethode ist jeweils für das ganze Jahr bindend.
Berlin, den 20. Juni 2011
© KWWM Kleppeck, Welbers, Winkel und Partner
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