Das Bundesfinanzministerium hat aktuell mit Schreiben vom Mai 2011 darauf hingewiesen, dass die veröffentlichten Muster für Zuwendungsbestätigungen, also Spendenbescheinigungen, verbindliche Muster sind. Zwar kann der Zuwendungsempfänger die Zuwendungsbestätigung nach Wunsch gestalten, aber der Text muss dem im Bundessteuerblatt 2008 Teil I veröffentlichten Muster entsprechen. Nur dann ist eine Spendenbescheinigung gültig.
Das Schreiben des BMF steht auf der Internetseite des BMF zur Ansicht und zum Download bereit.
Berlin, den 4. Juli 2011
© KWWM Kleppeck, Welbers, Winkel und Partner
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