Die vollständige Leistungsbeschreibung muss nicht unmittelbar in der Rechnung gegeben sein, aber es muss ein ausdrücklicher Verweis auf eine vertragliche Vereinbarung und auf die dazugehörenden leistungsbeschreibenden Unterlagen gegeben sein. Es müsste also die Personalgestellung abgerechnet werden laut Vereinbarung vom (Datum) gemäß beigefügter Stundenzettel/beigefügter Kopien der Kalendereintrage.
Bitte sehen Sie die von Ihnen gestellten Rechnungen oder aber insbesondere Ihre erhaltenen Rechnungen daraufhin durch, ob wirklich die Leistung eindeutig beschrieben ist. Der Vorsteuerabzug ist sonst in Gefahr.
Berlin, den 11. Juli 2011
© KWWM Kleppeck, Welbers, Winkel und Partner
Haftungsausschluss
Die Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden, können jedoch eine auf den Einzelfall bezogene Rechtsberatung in keinem Fall ersetzen. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, bitten wir nachfolgend um
Mitteilung, wir werden uns gegebenenfalls mit Ihnen in Verbindung setzen.