Ebenfalls muss ermittelt werden, welche sozialversicherungsrechtliche Regelung gilt. Prinzipiell ist immer nur das Sozialversicherungsrecht eines Staates anzuwenden. Hier muss also geprüft werden, ob deutsches Sozialversicherungsrecht zur Anwendung kommt oder das Sozialversicherungsrecht eines anderen Staates.
Berlin, den 18. Juli 2011
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