Im Februar dieses Jahres haben wir darauf
hingewiesen, dass die Sachbezugswerte für 2011 neu festgelegt wurden.
Erfolgt der Ansatz der Sachbezugswerte im Zusammenhang mit Dienstreisen, stellt sich gelegentlich die Frage, ob diese nur bei Inlandsreisen anzusetzen sind oder auch bei Auslandsreisen gelten. Konkret äußert sich dazu das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen betreffend die Reisekostenvergütungen aus öffentlichen Kassen. Hier wird festgestellt, dass die amtlichen Sachbezugswerte auch für Mahlzeiten im Ausland anzusetzen sind. Aus Gründen der Gleichbehandlung ist davon auszugehen, dass diese Regelung auch für andere Arbeitgeber gilt.
Berlin, den 8. August 2011
© KWWM Kleppeck, Welbers, Winkel und Partner
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