Der Bund der Steuerzahler warnt auf seiner Internetseite ganz aktuell davor, Fragebögen, die die Finanzämter zur Vorbereitung einer Betriebsprüfung versenden, mit „leichter Hand“ auszufüllen. Diese Fragebögen dienen im Vorfeld dem Betriebsprüfer dazu, Grundlagen für seine Prüfung zu schaffen. In einem solchen Fragebogen vorab gemachte Angaben, in welche Kategorien sich die Umsätze aufteilen und in welcher prozentualen Größe die einzelnen Umsätze zu einander stehen oder auch wie bestimmte Verbrauchsgüter sich auf die Umsätze verteilen, können im Nachhinein Grundlage für eine Schätzung werden und sind später nur schwer zu widerlegen.
Fragebögen, die z. B. an Friseure versandt werden, erkundigen sich nach dem Anteil der Kunden in den Salonteilen Damen, Herren, Kinder bezogen auf den Gesamtumsatz. Die notwendigen Arbeitszeiten für diese Kundengruppen sind sehr unterschiedlich, noch unterschiedlicher sind die eingesetzten Mittel für die Bearbeitung, wie z. B. Shampoo, Blondier-Mittel, Haarspray. Wenn hier nur eine ungefähre Angabe aufgrund persönlicher Einschätzung gemacht wird, kann man sich gravierend irren mit der Konsequenz, dass es unliebsame Rückfragen in der Betriebsprüfung gibt.
Erreichen Sie Fragebögen vor Betriebsprüfungen, so sollten Sie sich in jedem Falle mit Ihrem steuerlichen Berater in Verbindung setzen, bevor Sie einen derartigen Fragebogen ausfüllen.
Berlin, den 15. August 2011
© KWWM Kleppeck, Welbers, Winkel und Partner
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