Sollten Ihnen die Kosten für ein geltend gemachtes Arbeitszimmer nicht steuerlich anerkannt worden sein mit der Begründung, es bestünde eine private Mitnutzung, so können Sie sich auf diese Rechtsprechung berufen. Allerdings ist unbedingt darauf hinzuweisen, dass das Finanzgericht Baden-Württemberg in einer Entscheidung vom Februar 2011 eine entsprechende Aufteilung der Wohnraumkosten abgelehnt hat, der Ausgang eines Einspruchsverfahrens ist also ungewiss.
Berlin, den 22. August 2011
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