Umzugskosten
Bei einem beruflich bedingten Umzug können
diverse Kosten wie z. B. Möbeltransport, Makler für die Wohnraumfindung geltend
gemacht werden. Diese Kosten und weitere können mit den Beträgen pauschal angesetzt werden,
die das Bundesumzugsgesetz vorsieht. Ab dem 01.08.2011 sind die im Gesetz
festgelegten Pauschalen leicht erhöht worden. Wenn die Umzugspauschale zu
gering erscheint, so besteht die Möglichkeit die Umzugskosten im Einzelnen
nachzuweisen, dann müssen jedoch für den gesamten Umzugsaufwand die Kosten
durch Rechnungen nachgewiesen werden. Bei nicht beruflich veranlasstem Umzug
können die Kosten für die Spedition als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend
gemacht werden. Bitte achten Sie darauf, dass die Rechnung der Spedition unbar
bezahlt wird.
Berlin, den 29. August
2011
© KWWM Kleppeck, Welbers, Winkel und Partner
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