Umzugskosten


Bei einem beruflich bedingten Umzug können diverse Kosten wie z. B. Möbeltransport, Makler für die Wohnraumfindung geltend gemacht werden. Diese Kosten und weitere können mit den Beträgen pauschal angesetzt werden, die das Bundesumzugsgesetz vorsieht. Ab dem 01.08.2011 sind die im Gesetz festgelegten Pauschalen leicht erhöht worden. Wenn die Umzugspauschale zu gering erscheint, so besteht die Möglichkeit die Umzugskosten im Einzelnen nachzuweisen, dann müssen jedoch für den gesamten Umzugsaufwand die Kosten durch Rechnungen nachgewiesen werden. Bei nicht beruflich veranlasstem Umzug können die Kosten für die Spedition als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Bitte achten Sie darauf, dass die Rechnung der Spedition unbar bezahlt wird.

Berlin, den 29. August 2011


    


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