Lohnsteuerkarten


Seit 2010 gibt es nicht mehr die vertrauten Lohnsteuerkarten, die alle notwendigen Informationen für die Lohnabrechnung enthielten. Ab 2012 sollen alle diese Informationen elektronisch bereit gestellt werden. Dazwischen liegt aber das Jahr 2011, in dem wir uns gerade befinden.

Das Bundesfinanzministerium hat für die vielen, sich aufgrund dieser Übergangsregelung ergebenden Fragen, eine Broschüre zusammengestellt. Diese ist beim Bundesministerium der Finanzen, Referat für Bürgerangelegenheiten, zu erhalten. Herunterzuladen auch von der Internetpräsenz des BMF.

Als erstes preist die Broschüre die Vorteile des elektronischen Verfahrens an, dies möchte ich unkommentiert lassen. Aber ab da wird auf viele praktische Probleme insbesondere das Jahr 2011 betreffend eingegangen, z. B.

  • Wie erhalte ich erstmals eine Lohnsteuerkarte?

  • Was passiert bei Arbeitsplatzwechsel?

  • Wer führt Änderungen durch, wenn sich die Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern?

  • Was geschieht, wenn der Arbeitnehmer ohne Identifikationsnummer ist?

  • Wer ist zuständig, wenn sich an der Situation der Kinderfreibeträge etwas ändert?

  • Wer trägt Behindertenpauschbeträge ein?

Die Broschüre ist leicht geschrieben und jedem Lohnsachbearbeiter zu empfehlen.


Berlin, den 19. September 2011


    


© KWWM Kleppeck, Welbers, Winkel und Partner

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