Wenn Sie also sich mit dem Gedanken befassen, auf einen Lebensversicherungsvertrag einzugehen, so sollten Sie bedenken, dass für Verträge, die ab dem 01.01.2012 abgeschlossen werden, die Altersgrenze angehoben wird. Nur noch solche Auszahlbeträge sind anteilig steuerlich begünstigt, die ab dem 62. Lebensjahr geleistet werden und der Garantiezins mindert sich auf 1,75 %. Die weiteren Voraussetzungen bleiben unverändert.
Berlin, den 31. Oktober 2011
© KWWM Kleppeck, Welbers, Winkel und Partner
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