Umsatzsteuer / Ist-Besteuerung


Eine erfreuliche Entwicklung ist zu vermerken. Es zeichnet sich ab, dass die Grenze, bei der sich Unternehmen für die Ist-Besteuerung entscheiden können, dauerhaft auf 500.000,00 Euro Umsatz pro Jahr festgelegt wird.

Ist-Versteuerung, also die Besteuerung in dem Moment, in dem auf die erbrachte Leistung tatsächlich auch das Geld eingeht, ist ein erheblicher Liquiditätsvorteil im Verhältnis zur grundsätzlich vorgeschriebenen Soll-Besteuerung, bei der der Unternehmer mit der erbrachten Leistung die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen muss, unabhängig davon, ob seine Rechnung bezahlt wird.


Berlin, den 7. November 2011


    


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