Verlustverrechnung - Antrag eilt
Die für Sie tätigen
Kreditinstitute können jeweils nur Erträge und Verluste im Zusammenhang mit der
einzubehaltenden Abgeltungsteuer miteinander verrechnen, die sich auf das vom
jeweiligen Kreditinstitut geführte Depot beziehen. Haben Sie bei mehreren
Kreditinstituten Depots so kann die Verlustverrechnung, so von Ihnen gewünscht,
nur im Zusammenhang mit einer Einkommensteuerveranlagung erfolgen. Wollen Sie
also Verluste mehrerer Banken mit Erträgen anderer Banken verrechnen, so müssen
Sie bei der Bank, wo Verluste entstanden sind, einen Antrag auf
Verlustbescheinigung stellen. Der erforderliche Antrag für 2011 muss bis zum
15.12.2011 bei der Bank gestellt werden.
Berlin, den 5. Dezember
2011
© KWWM Kleppeck, Welbers, Winkel und Partner
Haftungsausschluss
Die Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden, können jedoch eine auf den Einzelfall bezogene Rechtsberatung in keinem Fall ersetzen. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Anregungen und Fragen
Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, bitten wir nachfolgend um
Mitteilung, wir werden uns gegebenenfalls mit Ihnen in Verbindung setzen.