Verlustverrechnung - Antrag eilt


Die für Sie tätigen Kreditinstitute können jeweils nur Erträge und Verluste im Zusammenhang mit der einzubehaltenden Abgeltungsteuer miteinander verrechnen, die sich auf das vom jeweiligen Kreditinstitut geführte Depot beziehen. Haben Sie bei mehreren Kreditinstituten Depots so kann die Verlustverrechnung, so von Ihnen gewünscht, nur im Zusammenhang mit einer Einkommensteuerveranlagung erfolgen. Wollen Sie also Verluste mehrerer Banken mit Erträgen anderer Banken verrechnen, so müssen Sie bei der Bank, wo Verluste entstanden sind, einen Antrag auf Verlustbescheinigung stellen. Der erforderliche Antrag für 2011 muss bis zum 15.12.2011 bei der Bank gestellt werden.


Berlin, den 5. Dezember 2011


    


© KWWM Kleppeck, Welbers, Winkel und Partner

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