Elektronische Einkommensteuererklärung


Ab der Einkommensteuererklärung für 2011 besteht eine Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung, wenn auch Gewinneinkünfte erzielt wurden. Dies bedeutet, alle Unternehmer müssen sich darauf einstellen, Ihre Einkommensteuererklärung erstmals für 2011 elektronisch zu übermitteln.

Das Bayrische Landesamt für Steuern hat in einer Mitteilung vom 22.12.2011 eine Zusammenstellung herausgegeben, wie genau in welchen Fällen zu verfahren ist.


Berlin, den 23. Januar 2012


    


© KWWM Kleppeck, Welbers, Winkel und Partner

Haftungsausschluss
Die Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden, können jedoch eine auf den Einzelfall bezogene Rechtsberatung in keinem Fall ersetzen. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an uns.

 

Anregungen und Fragen

Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, bitten wir nachfolgend um Mitteilung, wir werden uns gegebenenfalls mit Ihnen in Verbindung setzen.

Vorname
Name
Email
Telefon
Fax
Wie haben Sie von uns erfahren?
Titel und Datum des Artikels
Kommentar/Frage
 


Impressum © KWWM, Berlin 2012