Etliche EU-Staaten bieten wohlhabenden Ausländern steuerliche Vergünstigungen an, damit diese sich einbürgern lassen oder um deren Investitionen attraktiver zu machen. Der Bundestag hat in diesem Zusammenhang ganz aktuell im September 2018 eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantwortet und mitgeteilt, welche Bedingungen in den unterschiedlichen Ländern gegeben sein müssen für ein derartiges Entgegenkommen.
Wenn es Sie also interessiert, was z. B. Finnland an pauschaler Besteuerung bietet, um ausländische Arbeitnehmer, die Lehrer, Forscher oder sonstige Spezialisten sind, ins Land zu locken oder was eine natürliche Person in Spanien an Voraussetzungen mitbringen muss, um bis zu 600.000,00 Euro mit nur 24 Prozent besteuert zu erhalten, dann sollten Sie die Drucksache 19/4351 einmal lesen. Es ist eine Vielzahl von Ländern genannt, die alle mehr oder weniger um Arbeitskräfte oder künftige Bürger mit Potential werben, z. B. kann man bei entsprechender Residenzpflicht und Anschaffung einer passenden Immobilie die Staatsbürgerschaft von Malta erhalten. Inwieweit die Residenzpflicht überprüft wird, geht nicht eindeutig hervor. Jedenfalls hat die Bundesregierung darüber keine Erkenntnis.
Berlin, 10. Dezember 2018
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