Bei Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken ist immer wieder die Frage, wie der selbst verbrauchte Strom für den privaten Haushalt oder dem eigenen Betrieb bewertet wird und wie Batteriespeicher zu behandeln sind. Hierzu gibt es vom Juli 2018 eine Einkommensteuer-Kurzinformation vom Finanzministerium Schleswig Holstein.
Wenn dieses Thema für Sie interessant ist, lasse ich Ihnen diese Information gern zukommen.
Berlin, 7. Januar 2019
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