Änderungen bei der Nutzungsdauer von Computer-Hard- und Software
Die Finanzverwaltung hat die bisher gültige Nutzungsdauer für Computer von drei Jahren auf 1 Jahr herabgesetzt.
Wirtschaftsgüter wie Computerhardware und erforderliche Betriebs- und Anwendersoftware verändern sich aufgrund des technischen Fortschritts immer schneller und erfordern somit eine Anpassung, was seit rund 20 Jahren nicht mehr thematisiert wurde.
Das entsprechende BMF-Schreiben vom 26.02.2021 (IB C 3 – S 2190/21/10002 :13) können Sie hier nachlesen.
Berlin, den 10. Mai 2021
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